Ich erstelle Ihnen einen herstellerneutralen Plan -nach DIN 14675- für die Errichtung einer Brandmeldeanlage
Für einige Gebäudearten sind Brandmeldeanlagen baurechtlich erforderlich, z.B. für:
- Versammlungsstätten z.B. Theater oder Kongresszentren, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- größere Beherbergungsstätten, Hotels mit mehr als 60 Betten
- große Verkaufsstätten, Einkaufszentren
- Schulen und große Bildungseinrichtungen
Die gesetzlichen Grundlagen sind in Musterbauordnungen geregelt. Jedoch bestehen Unterschiede zur Erforderlichkeit
und Umfang in den einzelnen Bundes-ländern. Weiterhin kann die Planung und der Einbau einer Brandmeldeanlage durch ein bauordnungsrechtlich gefordertes Brand-schutzkonzept notwendig werden oder durch Anforderungen aus dem Versicherungs-schutz. Oft wird auch die Notwendigkeit vom Bauherrn selbst bestimmt, z.B. wenn Kulturgüter oder hohe Sachwerte geschützt werden müssen.